Rückerstattung Quellensteuer für Anleger

Was bedeutet Rückerstattung Quellensteuer?

Rückerstattung Quellensteuer ist für viele Anleger ein Thema, mit dem sie sich mindestens einmal im Jahr – spätestens im Rahmen der Einkommenssteuererklärung – auseinander setzen müssen. Die Rückerstattung der Quellensteuer betrifft alle so genannten Steuerinländer, die im Ausland Einkommen erzielen. Dieses Einkommen wird in den meisten Fällen bereits im Ausland besteuert. Die Höhe hierbei entspricht selten den deutschen Steuersätzen, so dass eine Rückerstattung der Quellensteuer in Aussicht steht. Aus diesem Grund kann eine Verrechnung notwendig werden.

 

Regelungen zur Rückerstattung Quellensteuer

Um die Rückerstattung der Quellensteuer zu vereinfachen, besteht zwischen vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieser völkerrechtliche Vertrag zwischen zwei Ländern regelt die Verteilung der Steuererhebung und soll eine Doppelbesteuerung direkt an der Quelle vermeiden. Über 100 solcher Abkommen existieren zwischen Deutschland und anderen Ländern. Hierbei sind neben der kompletten Freistellung grundlegend zwei Modelle zu unterscheiden: die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode. Dies jedoch nur am Rande. Ziel aller Regelungen zur Rückerstattung Quellensteuer ist immer eine gerechte Besteuerung!

 

Ein Praxisbeispiel

Ein Deutscher Sparer pflegt nicht nur zweimal im Jahr seine Finka in Spanien, sondern auch sein dort angelegtes Konto zur Diversifikation der bereits versteuerten Ersparnisse. Selbstverständlich zahlt die spanische Bank für diese Sichteinlagen einen regelmäßigen Zinssatz. Weil unser deutscher Sparer dem Welteinkommensprinzip unterliegt, werden diese anfallenden Zinsen in seiner Einkommenssteuererklärung als „Anlage KAP“ und „AUS“ aufgeführt. (Siehe dazu auch welt.de) In Spanien hat jedoch bereits die Quellensteuer seine angelaufenen Zinserträge dezimiert. An dieser Stelle setzt nun das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien an.

 

Achtung vor der Quellensteuer

Ausländische Dividendenpapiere und Zinskonten locken oftmals Kapital „über die Grenze“. Dieses Renditeplus kann jedoch schnell zu einem bösen Erwachen werden, wenn die erhofften Zahlungen auf dem Deutschen Konto wie im vorhergehenden Absatz dezimiert wurden. Als häufig in den Medien genanntes Beispiel ist die spanische Telefonica-Aktie in der Capital ausgewählt.
Für Dividenden können Anleger maximal 15 Prozent und für Zinsen maximal 10 Prozent der im Ausland abgezogenen Quellensteuer als Rückerstattung anrechnen. Befindet sich das Depot bei einer inländischen Bank, so verrechnet diese jegliche Einnahmen umgehend mit der deutschen Abgeltungssteuer. Für einen weiteren Überhang muss dann im Nachgang teilweise viel Zeit bis zur Rückerstattung der Quellensteuer eingeplant werden. In einem Artikel des Focus spricht Christiane Hölz (Rechtsanwältin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) von bis zu acht Jahren bei einem italienischem Fall.

 

Finanzamt Quellensteuer
Vom Finanzamt Quellensteuer zurückerstatten

 

Aufwand vor Rückerstattung Quellensteuer

Um einen Anspruch auf Rückerstattung der Quellensteuer zu erlangen, bedarf es einigem bürokratischer Aufwand. Fristen und Formulare unterscheiden sich von Land zu Land, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert. Eine erste Anlaufstelle bietet das Bundeszentralamt für Steuern oder natürlich das depotführende Kreditinstitut. Hierbei ist allerdings immer auf etwaige Kosten zu achten. Diesen Aufwand für die Rückerstattung der Quellensteuer scheuen viele Anleger. Schätzungen zufolge werden jedes Jahr 700 Millionen Euro durch nicht erfolgte Rückerstattung der Quellensteuer regelrecht verschenkt. Der Londoner Finanzdienstleister Goal Group beziffert in seiner Studie die Gesamtsumme der rückforderbaren Quellensteuern aus Deutschland im Jahr 2010 auf 2,6 Milliarden Euro. Das ist im internationalen Vergleich ein Top-Wert, handelt es sich bei den Amerikanern doch „nur“ um 2,2 Milliarden Euro, bei den Briten um 1,1 Milliarden Euro und bei den Japanern um 900 Millionen Euro. Global betrachtet wird die Summe auf 12,2 Milliarden Euro geschätzt. Dies entspricht 25 Prozent aller erstattungsfähigen Quellensteuern oder auf Investoren bezogen: jeder Vierte Anleger verzichtet auf die Rückerstattung seiner Quellensteuer.

 

Ein Fazit zur Rückerstattung Quellensteuer

Selbstverständlich muss jeder Anleger für sich entscheiden, ob der Aufwand an Zeit in Relation zum Ertrag nach der Rückerstattung der Quellensteuer steht. International agierende Dividendenjäger sind eher angehalten, sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen als ein Anleger, welcher nur aus Leidenschaft neben Fondsanlagen einige McDonalds-Aktien im Portfolio hat.

Prüfen Sie selbst, ob eine Rückerstattung der Quellensteuer für Sie in Frage kommt. Mit diesem Artikel ist ein erster Anstoß getan sich Ihr Geld zurück zu holen.

Bernecker1977 – Andreas Mueller